Mittlerer Schulabschluss
Am Ende der 10. Klasse erwerben die Schülerinnen und Schüler am Gymnasium auf Grund der schulischen Bewertung der Jahrgangsstufe 10 entweder die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) oder den mittleren Schulabschluss(MSA) [vgl. Sek I VO § 44, Abs. 8 und Abs. 9]. Dis bis 2022 verpflichtenden Prüfungen entfallen.
Auch die Berechtigung zum Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe erfolgt auf Grund der schulischen Bewertung der Jahrgangsstufe 10 durch die Versetzungsentscheidung [vgl. Sek I VO § 48, Abs. 3].
Bitte beachten Sie:
Eine Wiederholung der 10. Klasse zur Erlangung des MSA oder des Vermerks zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ist an unserer Schule nur dann möglich, wenn es die Klassenfrequenzen zulassen. Nach der Festlegung der Noten durch die Zensurenkonferenz und der sich ggf. daraus ergebenden Konsequenzen muss eine Wiederholung in Form eines formlosen schriftlichen Antrags der Erziehungsberechtigten zeitnah vorgelegt werden.
Mediengestützte Projektarbeit (mPA)
Um die Schülerinnen und Schüler auf die fünfte Prüfungskomponente im Abitur vorzubereiten, müssen die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums in der Jahrgangsstufe 9 oder 10 eine mediengestützte Projektarbeit als Einzel- oder Gruppenarbeit in einem fachbezogenen, fachübergreifenden oder fächerverbindenden Thema erbringen [vgl. § 19 Abs. 9 Sek I-VO].
An unserer Schule wird die mPA im 2. Halbjahr der 10. Klasse durchgeführt.
Die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen werden zu Beginn des Schuljahres über alle Fragen rund um die mPA durch unsere Mittelstufenkoordinatorin, Frau Alisa Koffler, sowie ihre Fachlehrkräfte beraten.