Am 14.10.2023 ist das „Gesetz über die Abschaffung der Prüfungen zum mittleren Schulabschluss am Gymnasium“ in Kraft getreten. Damit entfallen an Gymnasien bereits in diesem Schuljahr die bislang verpflichtenden MSA-Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache sowie die Präsentationsprüfung.  

Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler den Mittleren Schulabschluss (vgl. Sek I VO § 44, Abs. 8) sowie die Berechtigung zum Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (vgl. Sek I VO § 48, Abs.3) aufgrund der schulischen Bewertungen der Jahrgangsstufe 10 erhalten.

Bitte beachten Sie:

Eine Wiederholung der 10. Klasse zur Erlangung des MSA oder des Vermerks zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ist an unserer Schule nur dann möglich, wenn es die Klassenfrequenzen zulassen. Nach der Festlegung der Noten durch die Zensurenkonferenz und der sich ggf. daraus ergebenden Konsequenzen muss eine Wiederholung in Form eines formlosen schriftlichen Antrags der Erziehungsberechtigten zeitnah vorgelegt werden.

 

Für die Schülerinnen und Schüler der folgenden Jahrgänge (ab Schuljahr 2024/2025) wird es in Klasse 9 oder 10 wieder eine verbindliche Präsentationsleistung geben, um die nötige Präsentationskompetenz für die 5. Prüfungskomponente im Abitur zu trainieren.

Um den Schülerinnen und Schülern des aktuellen 10. Jahrgangs ebenfalls die Möglichkeit zu geben, ihre Präsentationskompetenz zu trainieren und eine entsprechende Prüfungserfahrung zu machen, hat die Gesamtkonferenz entschieden, für diesen Jahrgang eine abgewandelte Präsentationsprüfung verpflichtend im 2. Halbjahr anzusetzen.