Aufnahmevoraussetzungen

Schulen in Trägerschaft des Erzbistums stehen allen Kindern und Jugendlichen offen. Auf Grund ihres Auftrags und ihrer Zielsetzung unterstützen die Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Berlin die Eltern im Hinblick auf eine christlich orientierte Wertebildung. Die Schulen pflegen einen religionssensiblen Umgang mit den Glaubensüberzeugungen aller Schülerinnen und Schülern und fördern diesen auch im Unterricht.

Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die jeweilige Schulleitung. Der Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem Gespräch der Schulleitung oder einer von ihr beauftragten Person mit der Schülerin oder dem Schüler sowie den Eltern bzw. der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler.

Zur Information kann hier die Rahmenschulordnung der katholischen Schulen Berlins heruntergeladen werden.

 

Für die 7. Klassen

Wenn Sie sich für eine Aufnahme in die 7. Klasse (ISS, Gymnasium) zum Schuljahr 2025/26 interessieren, vereinbaren Sie bitte telefonisch ab dem 30.09.2024 einen Termin für ein Aufnahmegespräch unter der Nummer 030 – 3988162 -0. 


Für die 11. Klasse

Bitte schicken Sie uns per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., per Fax (030 / 39 88 162 30) oder per Post (Kath. Schule St. Marien, Donaustraße 58, 12043 Berlin) eine kurze (formlose) schriftliche Bewerbung. Fügen Sie der Bewerbung die Kopien der letzten 2 Zeugnisse bei.

 

Schulgeld

Bei Neuaufnahmen ab dem Schuljahr 2024/2025 werden Verträge zur Entrichtung des Schulgelds gemäß dem einkommensabhängigen Schulgeldmodell geschlossen.

Bitte entnehmen Sie weitere Informationen dem „Infoblatt Schulgeld“.

30 % des Schulgeldes können nach derzeitigem Recht steuerlich geltend gemacht werden. Schulgeldermäßigung (z.B. für Geschwisterkinder) oder Schulgelderlass können bei Vorliegen der Voraussetzungen beantragt werden.

Für die Kündigung des Schulvertrags nutzen Sie bitte das entsprechende Formular (siehe unten) und senden es an die Schule zurück.

Für die Aussetzung des Schulgeldes „bei einer Erkrankung des Schülers/ der Schülerin von mehr als zwei Monaten“ nach §6 (1) der Schulgeldregelungen des Schulvertrags nutzen Sie bitte das entsprechende Formular (siehe unten) und senden es zusammen mit einem ärztlichen Attest an die Schulgeldstelle.