(Stand: 05.03.2024)

 

Die Termine für die Prüfungen im Schuljahr 2023/24 entnehmen Sie bitte dem Plan, der unter folgendem Link zu finden ist:

 

https://www.berlin-msa.de/termine

 

MSA – Mittlerer Schulabschluss

 

Der MSA besteht aus zwei Teilen:

Struktur MSA

 

Beide Teile müssen bestanden werden, um die erweiterte Berufsbildungsreife zu erreichen.

Die schriftlichen Prüfungsaufgaben werden zentral von der Berliner Schulverwaltung gestellt, und es wird an allen Schulen am gleichen Tag geschrieben (siehe Terminübersicht auf der vorherigen Seite).

 

EBBR erweiterte Berufsbildungsreife

 

Der eBBR besteht ebenfalls aus zwei Teilen:

 

Struktur eBBR

Beide Teile müssen bestanden werden, um die erweiterte Berufsbildungsreife zu erreichen.

Die schriftlichen Prüfungsaufgaben werden zentral von der Berliner Schulverwaltung gestellt, und es wird an allen Schulen am gleichen Tag geschrieben (siehe Terminübersicht auf der vorherigen Seite).

 

 

BBR Berufsbildungsreife in Klasse 10

 

Wer freiwillig an der kombinierten MSA- / eBbr-Prüfung teilgenommen hat, diese jedoch nicht bestanden hat, erhält unter folgenden Voraussetzungen den Bbr in Klasse 10:

  1. In einer der Prüfungen (in Mathematik, Deutsch oder Englisch) wurde mindestens die Note „ausreichend“ erreicht und
  2. die Jahrgangsleistungen sind erfüllt.

 

Die Präsentationsprüfung (MSA, EBBR)

 

Hinweise zur Präsentationsprüfung

  • Die Präsentationsprüfung findet als Gruppenprüfung (2 bis 4 Schüler:innen) statt. Auf schriftlichen Antrag ist in Ausnahmefällen auch eine Einzelprüfung möglich.
  • Die Schülerinnen und Schüler sprechen mit ihrer Fachlehrkraft (nicht möglich: Mathematik, Deutsch, Englisch) ein Thema ab, das den Fähigkeiten und Fertigkeiten (bzw. den Kompetenzen), die am Ende der 10. Klasse erreicht sein müssen, entspricht.
  • Mit Zustimmung der Eltern reichen die Schüler:innen auf einem entsprechenden Formular das Hauptthema und die Problemfrage einschließlich einer (vorläufigen) Gliederung und einer (vorläufigen)  Literaturliste zu einem von der Schule festgesetzten Termin bis spätestens Anfang Dezember ein. Aus der Gliederung muss der individuelle Eigenanteil an der Beantwortung der Problemfrage ersichtlich sein. Nach der Genehmigung durch den (schulinternen) Prüfungsausschuss haben die Schüler:innen mindestens 6 Wochen Zeit für die Bearbeitung.
  • In einer Zielvereinbarung zwischen der Lehrkraft und den Mitgliedern der Prüfungsgruppe werden (Zwischen-)Beratungstermine festgelegt. Die Vereinbarung wird von allen Arbeitsgruppenmitgliedern und der Lehrkraft unterschrieben.
  • Jedes Gruppenmitglied hat während der Prüfung ca. 10 Minuten Zeit, seinen Teil zu präsentieren. Bewertetwerden sowohl die Gestaltung, die Strukturierung, der Aufbau, die Funktionalität und die Kreativität als auch die inhaltliche Klarheit, die fachliche und sprachliche Richtigkeit. Von großer Wichtigkeit sind die Art und Weise des Vortrages.
  • Ein anschließendes Prüfungsgespräch hilft, den Eindruck der Präsentation zu vertiefen und in seiner Entstehung und Begründung nachvollziehbar zu machen.
  • Dabei spielt die Erörterung des fachlichen Hintergrundes eine Rolle in Bezug auf eventuelle Fehldarstellungen, vor allem aber in Bezug auf die Entscheidungen, die zu seiner Darstellung in der Präsentation geführt haben.
  • Am Ende der Prüfung werden alle Materialien bei den Prüfenden abgeben.

 

Mögliche Präsentationsformen

 

  • Digitale-Präsentation
  • Foliendarstellung
  • Experimente
  • Plakate
  • Präsentation eines Portfolios
  • Flip-Chart-Präsentation
  •  
  • Tafelbild
 

 

Bewertung der Prüfungsteile der Präsentationsprüfung

 

Bewertung Prüfungsteile 

 

Die Ergebnisse der Präsentationsprüfungen werden zeitnah nach den Prüfungen bekannt gegeben.

 

Wertung der Prüfungen

Der Prüfungsteil des MSA gilt als bestanden, wenn in allen vier Prüfungsfächern mindestens eine 4 erreicht wird. Eine 5 kann durch die Note 3 oder besser in einem anderen Prüfungsfach ausgeglichen werden.

Eine zusätzliche mündliche Prüfung ist auf Antrag möglich in höchstens einem der drei schriftlichen Prüfungsfächer, allerdings nur dann, wenn der Prüfungsteil des MSA ansonsten nicht bestanden wäre (nicht zur Verbesserung der einzelnen Prüfungsnoten!).

Auch die Note 6 kann in höchstens einem der drei schriftlichen Prüfungsfächer durch eine zusätzliche mündliche Prüfung verbessert werden.

Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung und der in diesem Fach durchgeführten zusätzlichen mündlichen Prüfung wird im Verhältnis 2 zu 1 zu einer gemeinsamen Prüfungsnote zusammengefasst.

 

Konsequenzen bei Täuschungen:

 

  1. Der Prüfungsausschuss kann eine Prüfungsleistung, bei der eine Schülerin oder

     ein Schüler

  1. getäuscht oder zu täuschen versucht hat,
  2. andere als zugelassene Hilfsmittel in den Prüfungsraum mitgebracht hat oder
  3. sonstige erhebliche Ordnungsverstöße begangen hat,

je nach Art und Schwere der Verfehlung mit der Note „ungenügend“ bewerten oder unbewertet lassen und die Schülerin oder den Schüler von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen; bei einem Ausschluss von der Prüfung gilt die Prüfung als nicht bestanden. Im Falle eines begründeten Verdachts auf eine Unregelmäßigkeit wird die Prüfung in diesem Fach bis zur Entscheidung des Prüfungsausschusses unterbrochen; die Unterbrechung ordnet bei der schriftlichen Prüfung die Aufsicht führende Lehrkraft, bei der mündlichen Prüfung die Prüferin oder der Prüfer an.

 

  1. Ist das Prüfungsverfahren nicht ordnungsgemäß verlaufen, so kann die Schulaufsichtsbehörde bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses die Wiederholung der gesamten Prüfung oder einzelner Prüfungen für alle oder einen Teil der Teilnehmenden anordnen. Stellt sich innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Prüfung heraus, dass die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 vorlagen, so kann die Schulaufsichtsbehörde die Prüfung für nicht bestanden erklären.

 

  • Es besteht absolutes Handy- und Smartwatch-Verbot! D.h. auch ausgeschaltete Geräte können als Täuschungsversuch gewertet werden.
  • Das Verlassen des Prüfungsraums für Toilettengänge wird von der Aufsicht führenden Lehrkraft protokolliert.
  • Im Krankheitsfall muss spätestens am dritten Tag nach dem ersten Fehltag ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
  • Der MSA wird erreicht, wenn die Bedingungen für den Prüfungs- wie den Jahrgangsteil erfüllt sind.       

              

Wichtig: Eine Wiederholung der 10. Klasse zur Erlangung des eBBR, des MSA oder des Vermerks zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ist an unserer Schule nur dann möglich, wenn es die Klassenfrequenzen zulassen. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten vorliegen.